Verhaltenskodex für die DECHEMA Ausstellungs-GmbH

Präambel

Die DECHEMA Ausstellungs-GmbH

bündelt die technische, organisatorische und inhaltliche Kompetenz der DECHEMA bei der Ausrichtung von Investitionsgütermessen. Gemeinsam mit der DECHEMA Gesellschaft für Chemische Technik und Biotechnologie e.V.  sind wir Veranstalter der ACHEMA und AchemAsia. Als Weltforum für Chemische Technik, Umweltschutz und Biotechnologie ist die ACHEMA der international richtungweisende Technologiegipfel für die Prozessindustrie. Mit Veranstaltungen wie der in Beijing/ VR China stattfindenden AchemAsia bieten wir unserer Branche darüber hinaus regionale, ebenfalls richtungweisende Plattformen in den aufstrebenden Wirtschaftsregionen der Erde.


 


Einhaltung internationaler Konventionen und rechtlicher Vorgaben

Unser Handeln steht im Einklang mit internationalen Konventionen und der Rechtsordnung. Dazu gehören insbesondere Richtlinien, die den missbräuchlichen Einsatz von wissenschaftlichen Erkenntnissen verhindern (z.B. für chemische oder biologische Waffen).

Diskriminierungsverbot

Wir lehnen jegliche Form von Diskriminierung ab. Benachteiligungen aus Gründen der ethnischen oder kulturellen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität werden nicht toleriert.

Kartellrecht

Wir bieten Verstößen gegen das Kartellrecht keinen Raum. Darunter fallen insbesondere

  • Preisabsprachen, Gebietsaufteilungen oder ähnliches zwischen konkurrierenden Unternehmen
  • Austausch von Informationen über Preise, Umsätze, Geschäftsabschlüsse u.ä., soweit diese noch nicht veröffentlicht sind

Die Teilnehmer an Gremiensitzungen erhalten einen diesbezüglichen Hinweis, den sie mit ihrer Unterschrift auf der Teilnehmerliste bestätigen. Kommt es im Verlauf einer Sitzung dennoch zu Verstößen, sind die betreuenden Mitarbeiter gehalten, entsprechende Diskussionen bzw. Absprachen zu unterbinden.

Informations- und Datenschutz

Die DECHEMA Ausstellungs-GmbH trifft alle notwendigen Maßnahmen zum Schutz vertraulicher Informationen und zum Schutz personenbezogener Daten. Vertrauensvolle Zusammenarbeit ist nur möglich, wenn vertrauliche Informationen den höchstmöglichen Schutz genießen. Unsere Mitarbeiter sind deshalb verpflichtet, mit solchen Informationen sorgfältig umzugehen. Dazu gehört die Sicherung von Protokollen und anderen Dokumenten gegen unbefugte Zugriffe Dritter ebenso wie die Wahrung der Vertraulichkeit. Es wird darauf hingewiesen, dass die Nutzung oder Weitergabe von Insiderinformationen - beispielsweise im Zusammenhang mit Wertpapiergeschäften - strafrechtliche Konsequenzen haben kann.
Den Schutz personenbezogener Daten nehmen wir ernst. Jeder Mitarbeiter hat die gesetzlichen Vorgaben sowie die Datenschutzerklärung, die Bestandteil des Arbeitsvertrags ist, einzuhalten. In Zweifelsfällen soll der Datenschutzbeauftragte der DECHEMA zu Rate gezogen werden.

Arbeits- und Sozialstandards, Arbeitssicherheit

Die DECHEMA Ausstellungs-GmbH ist ein verantwortungsvoller Arbeitgeber, der die geltenden Arbeits- und Sozialstandards einhält. Wir bieten unseren Mitarbeitern eine sichere Arbeitsumgebung.  Gleiches gilt für die Teilnehmer unserer Veranstaltungen, deren Sicherheit höchste Priorität hat.

Spenden und Sponsoring

Spenden und Sponsoring können nur an gemeinnützige Einrichtungen erfolgen, deren Arbeit mit den Zielen der DECHEMA im Einklang steht.

Einladungen und Zuwendungen

Das Gewähren und die Entgegennahme von Geschenken und anderen Zuwendungen dürfen nur in Übereinstimmung mit geltendem Recht erfolgen. Da unsere Aktivitäten in erheblichem Umfang von der persönlichen Begegnung zwischen Menschen abhängen, ist in diesem Zusammenhang grundsätzlich Augenmaß gefordert. In Zweifelsfällen wird sowohl mit Blick auf Einladungen wie auch Sachgeschenke die Rücksprache mit dem Vorgesetzten empfohlen. Dies dient der internen Transparenz und nicht zuletzt auch dem Schutz des einzelnen Mitarbeiters vor ungerechtfertigten Unterstellungen. Im Gegenzug ist auch bei Einladungen an Ehrenamtliche oder Kooperationspartner die Verhältnismäßigkeit stets im Blick zu behalten. Besondere Umsicht gilt bei Amtsträgern, die keine Zuwendungen annehmen dürfen.

Professionelle Kommunikation

Jede Art der Kommunikation, sei es per Brief, E-Mail oder über andere Kanäle, trägt zur Wahrnehmung und damit zum Image unseres Unternehmens bei. Deshalb sind hierbei jederzeit korrekte Umgangsformen zu wahren und rechtliche Vorgaben (z.B. Impressumpflicht) zu berücksichtigen.

Private Meinungsäußerungen sind deutlich zu kennzeichnen und sollten im dienstlichen Umfeld zurückhaltend erfolgen. Bei allen Kontakten mit Medien ist die "Zentralfunktion Kommunikation" einzubeziehen. Wir unterstützen die Nutzung sozialer Medien für berufliche Belange, soweit dies sinnvoll erscheint und ggf. mit dem Vorgesetzten abgestimmt wurde.

Stand: Dezember 2014

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