Hier finden Sie häufig gestellte Fragen und Antworten zur Teilnahme an unseren Veranstaltungen. Wenn Ihre Frage hier nicht beantwortet wird, bitte kontaktieren Sie uns. Wir helfen Ihnen gerne weiter!
Die ACHEMA 2021 wird auf das Jahr 2022 verschoben. Neuer Veranstaltungstermin ist der 4. - 8. April 2022 in Frankfurt am Main.
Weitere Informationen und Hintergründe der Verschiebung finden Sie in unserer Pressemitteilung.
Die darauf folgende ACHEMA findet vom 10. - 14. Juni 2024 statt.
Aussteller, die sich bereits zur ACHEMA 2021 angemeldet haben, müssen nichts unternehmen. Ihre Standplatzierung und alle bereits getätigten Buchungen werden automatisch für die ACHEMA 2022 übernommen. Für Unternehmen, die sich neu zur ACHEMA anmelden wollen, wird in Kürze ein Online-Formular zur Verfügung stehen.
Es gibt keinen Anmeldeschluss, Flächen werden vermietet solange verfügbar.
Ja, 12 m²
Überlassung der angemieteten Fläche zu Ausstellungszwecken
Gedrucktes Programm und Plakat (DIN A2) in angemessenem Umfang
Elektronisches Veranstaltungslogo mit Angabe von Halle und Stand zum Download
1 Exemplar des Kataloges ACHEMA 2022
Ausstellerausweise anteilig nach Standgröße, Auf- und Abbaukarten
Standnummernschild im ACHEMA -Design an der Grenze zum Standnachbarn
Nach Zahlungseingang des 1. Teilbetrages werden sukzessive Angebote an Aussteller verschickt, abhängig von Anmeldedatum und Anzahl der Teilnahmen sowie ausstellungstechnischen Kriterien.
Nach der Standzuteilung und Zahlung des 1. Teilbetrages.
Jeder Aussteller erhält ein Angebot mit einem Standvorschlag. Der Standwunsch ist per Standanmeldung einzureichen.
Ja. MasterCard, VISA, AMEX und Diners werden akzeptiert.
Für Mitaussteller, die bereits zur ACHEMA 2021 angemeldet worden sind, müssen Sie nichts unternehmen. Ihre Anmeldungen werden automatisch für die ACHEMA 2022 übernommen. Für neu anzumeldende Mitaussteller wird in Kürze ein Online-Formular zur Verfügung stehen.
975,- Euro zzgl. Besucherpauschale 80,- Euro und Medienpauschale 180,- Euro. Bei einem Rücktritt verfällt die Mitausstellergebühr.
Zwei Ausstellerkarten.
Ja. Tochterfirmen müssen als Mitaussteller angemeldet werden. Sie erscheinen somit auch im Katalog der ACHEMA sowie online.
Ja. Als Mitaussteller können Sie alle Eintragungen in den ACHEMA-Publikationen zu gleichen Konditionen vornehmen wie ein Hauptaussteller.
Eine Einreise von Messeteilnehmern aus dem Ausland ist auch in Zeiten von COVID-19 grundsätzlich möglich.
Für Einreisende aus EU-Mitgliedsstaaten und aus Ländern, die auf der sogenannten Positivliste stehen, bestehen keine Reisebeschränkungen.
Aus allen anderen Ländern können Messeteilnehmer ebenfalls einreisen, da sie als Geschäftsreisende mit wichtigem Grund angesehen werden.
ACHEMA Teilnehmer aus diesen Ländern müssen bei der Visumbeantragung bzw. der Einreise nach Deutschland ihre Teilnahme an der Messe nachweisen:
Weitere Informationen sind auf der Website des Bundesinnenministeriums und des Auswärtigen Amtes zu finden.
Bürger aus visumpflichtigen Ländern, die nach Deutschland einreisen, um die ACHEMA zu besuchen oder auf der ACHEMA auszustellen, benötigen nach wie vor ein Geschäftsreisevisum.
Ein Service zur Ausstellung eines Einladungsschreibens, das Sie für die Beantragung des Visums verwenden können, wird in Kürze auch auf ACHEMA online verfügbar sein.
In Deutschland werden Quarantänevorschriften durch die einzelnen Bundesländer erlassen. Demnach sind Einreisende aus einem Risikogebiet derzeit in der Regel von der Quarantänepflicht befreit, wenn sie mit einem negativen Coronatest einreisen. Der Test, den sie bei Einreise bei sich tragen müssen, ist nur gültig, wenn er binnen von 48 Stunden vor Einreise durchgeführt wurde. Das Testzertifikat muss in englischer oder deutscher Sprache sein. Vor der Einreise sollten ACHEMA Teilnehmer überprüfen, welche Quarantäne- und Test-Pflichten in dem jeweiligen Bundesland, in das sie einreisen, gelten. Die ACHEMA findet in Frankfurt am Main im Bundesland Hessen statt.
Wir aktualisieren die Informationen auf dieser Website, sobald neue Regularien zutreffen.
Weitere Informationen erhalten Sie auch auf der Website des Robert Koch Instituts und des Auswärtigen Amtes.
Personalisieren Sie Ihre Ausstellerkarten bequem im Ausstellerportal der DECHEMA Ausstellungs-GmbH und drucken Sie diese dann aus. Ausstellerausweise berechtigen zum Betreten des Messegeländes während der Auf- und Abbauzeiten sowie der Zeit der Veranstaltung. Sie sind personalisiert und nicht übertragbar.
Für die ersten 10m² zwei Karten, für alle weiteren angefangenen 10m² je eine Karte.
Beispiel: 31m² = fünf Karten
Zwei Ausstellerkarten.
Personalisierte Ausstellerausweise können vom letzten Aufbautag bis zum letzten Tage der ACHEMA 2022 (03.04.- 08.04.2022) für die kostenlose Fahrt zur Messe und zurück mit den öffentlichen Verkehrsmitteln des Rhein-Main-Verkehrsverbundes (RMV) innerhalb des gesamten Tarifgebietes (Informationen unter www.rmv.de) genutzt werden.
Die kostenfreie Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel innerhalb des RMV ist nur für die Person möglich, auf deren Name der Ausstellerausweis personalisiert wurde und nur in Verbindung mit einem gültigen Lichtbildausweis.
Für die kostenfreie Nutzung des RMV muss der Ausstellerausweis in gedruckter Form vorliegen.
Bitte wenden Sie sich mit Reservierungsanfragen direkt an die
Tourismus+Congress GmbH, Frankfurt am Main, Kaiserstraße 56, 60329 Frankfurt am Main, Telefon: +49 69 21238800, Fax: +49 69 21237880, E-mail: info[at]infofrankfurt.de, Internet: http://www.frankfurt-tourismus.de.
Neuentwicklungen und Unternehmensnachrichten erscheinen auf ACHEMA online thematisch geordnet und bebildert in deutscher und englischer Sprache. Der Besucher kann innerhalb des umfassenden Informationsangebots gezielt nach Neuheiten recherchieren, Journalisten erhalten einen schnellen Überblick für ihre Berichterstattung in der Tages- und Fachpresse. Wir richten Ihnen dazu ein Online-Pressefach ein, das es Ihnen ermöglicht, Neuentwicklungen bzw. Unternehmensnachrichten zeitgestaffelt zu veröffentlichen.
Es können Banner in unterschiedlicher Größe und Platzierung geschaltet werden. Eingetragene Marken (Produktmarken) werden ergänzend zu Ihren Firmeninformationen veröffentlicht. Auf der ACHEMA präsentierte Neuheiten können unter der Rubrik Neuentwicklungen publiziert werden und somit auf das Standangebot aufmerksam machen.
Des weiteren können das Firmenlogo und ausführliche Produktpräsentationen für die ACHEMA App gebucht werden.
Informationen zu attraktiven Werbemöglichkeiten, von der Wandvitrine, Diapostern, Leuchtsäulen, ePostern bis hin zu Megapostern finden Sie im ACHEMA Ausstellerportal.
Programme und Plakate zur ACHEMA 2022 können, solange verfügbar, kostenfrei angefordert werden. Weitere Werbematerialien können über das ACHEMA Ausstellerportal bestellt werden.
Eine Übersicht über die Presseangebote für Aussteller sowie nähere Informationen zu Ihren Ansprechpartnern werden zu gegebener Zeit auf unseren Presseseiten bekanntgeben.
Das Logo steht unter Downloads als jpg-Datei kostenfrei zur Verfügung.
Für die Medienpauschale erhält jeder Aussteller einen aussagefähigen Eintrag in die ACHEMA Publikationen. Er umfasst:
Die Medienpauschale in Höhe von € 355,- wird jedem Aussteller automatisch berechnet. Für Mitaussteller beträgt die Medienpauschale € 180,-.
Der Katalog ACHEMA 2022, die ACHEMA online Website und die ACHEMA App sind die zentralen und offiziellen Medien der ACHEMA 2022. Darüber hinaus werden Ihre Informationen über Ihr Unternehmen an den Auskunftsterminals auf dem Ausstellungsgelände für jeden Besucher verfügbar sein. Damit sind eine größtmögliche Verbreitung Ihrer Informationen und die gezielte Kontaktaufnahme interessierter Fachbesucher sichergestellt.
Ja, jedem Aussteller wird für die Veröffentlichung eines aussagefähigen Eintrags in den Katalog ACHEMA 2022, in der App und auf dieser Website eine Medienpauschale in Höhe von € 355,- berechnet. Für Mitaussteller beträgt die Medienpauschale € 170,-.
Neuentwicklungen und Unternehmensnachrichten erscheinen auf ACHEMA online thematisch geordnet und bebildert in deutscher und englischer Sprache. Der Besucher kann innerhalb des umfassenden Informationsangebots gezielt nach Neuheiten recherchieren, Journalisten erhalten einen schnellen Überblick für ihre Berichterstattung in der Tages- und Fachpresse. Wir richten Ihnen dazu ein Online-Pressefach ein, das es Ihnen ermöglicht, Neuentwicklungen bzw. Unternehmensnachrichten zeitgestaffelt zu veröffentlichen.
Es können Banner in unterschiedlicher Größe und Platzierung geschaltet werden. Eingetragene Marken (Produktmarken) werden ergänzend zu Ihren Firmeninformationen veröffentlicht. Auf der ACHEMA präsentierte Neuheiten können unter der Rubrik Neuentwicklungen publiziert werden und somit auf das Standangebot aufmerksam machen.
Des weiteren können das Firmenlogo und ausführliche Produktpräsentationen für die ACHEMA App gebucht werden.
Ja. Als Mitaussteller können Sie alle Eintragungen in den ACHEMA-Publikationen zu gleichen Konditionen vornehmen wie ein Hauptaussteller.
Aktuell sind werbliche E-Mails im Umlauf, in denen die Ansprache von Entscheidern und Fachleuten unterschiedlichster Branchen angeboten wird. In den uns zur Kenntnis gegebenen Fällen handelt es sich dabei um zumindest fragwürdige Angebote Dritter, die mit erfolgversprechenden Mailingaktionen an personalisierte Adressen locken.
Wir weisen in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die DECHEMA Ausstellungs-GmbH weder in Verbindung zu Anbietern kostenpflichtiger E-Mailings oder Adresslisten steht noch Versandaktionen im Namen von Ausstellern in Auftrag gibt.
Aus gegebenem Anlass weisen wir darauf hin, dass Herausgeber des ACHEMA-Katalogs und des ACHEMA online Ausstellerverzeichnisses ausschließlich die DECHEMA Ausstellungs-GmbH ist. Die DECHEMA kooperiert zusätzlich mit mehreren Verlagen, um eine umfangreiche und qualitativ hochwertige Berichterstattung vor, während und nach der ACHEMA zu gewährleisten.
Etwaige andere Kataloge, Expo Guides, Ausstellerverzeichnisse, Fair Guides o.ä. sind von der DECHEMA Ausstellungs-GmbH weder autorisiert, noch wird eine Verteilung auf dem Ausstellungsgelände erfolgen. Infoblatt des AUMA mit Hinweisen zu unseriösen Ausstellerverzeichnissen: www.auma.de
Die Max-Buchner-Forschungsstiftung vergibt Stipendien zur Förderung von Forschungsvorhaben auf den satzungsgemäßen Arbeitsgebieten der DECHEMA. Dazu wird ein freiwilliger Forschungsbeitrag von € 6,50 pro gemietetem Quadratmeter Standfläche erbeten, der nach der ACHEMA 2022 ohne jeden Abzug an die von der DECHEMA ehrenamtlich verwaltete Stiftung abgeführt wird. Über den tatsächlich gespendeten Betrag erhält der Aussteller eine Spendenbescheinigung. Mit dieser Maßnahme wird die von der DECHEMA auf breiter Basis betriebene Forschungsförderung zum Nutzen kleiner und mittelständischer Unternehmen unterstützt.
Die Übersicht Auf und Abbau – ACHEMA 2022 gibt Ihnen lediglich einen allgemeinen Überblick. Es gelten die Informationen aus den Technischen Richtlinien, 1.2 Öffnungszeiten sowie aus den „Verkehrsregelungen“ und dem „Leitfaden Check-In“, die rechtzeitig im Ausstellerportal und auf der ACHEMA-Website als Download zur Verfügung stehen werden.
Eigene Gabelstapler dürfen aus Sicherheitsgründen nicht eingesetzt werden. Gabelstapler können beim Logistikservice der Messe Frankfurt bestellt werden (Zugang über das Ausstellerportal der ACHEMA, Punkt "Dienstleistungen", Bereich Logistik).
Elektrogabelhubwagen dürfen für Be- und Entladearbeiten aus Sicherheitsgründen nicht eingesetzt werden. Sie dürfen zum ebenerdigen Transport von Waren innerhalb und außerhalb der Messehallen benutzt werden.
Während des Auf- und Abbaus (mit Ausnahme des 8.4.2022) müssen alle Fahrzeuge über den Check-In angemeldet werden (auch online möglich). Detaillierte Angaben finden Sie im „Leitfaden Check-In“, der Ihnen rechtzeitig im ACHEMA Ausstellerportal und auf der ACHEMA-Website als Download zur Verfügung stehen wird.
Die Mindestbauhöhe beträgt 2,50 m. Die maximale Standbauhöhe ist hallenspezifisch unterschiedlich und kann je nach Halle max. 8,00 m betragen. Für Stände bis zu 30 m² ist die max. Standbauhöhe 4,00 m. Abhängungen können ggf. höher sein. Die Details finden Sie in den „Technischen Daten Hallen“.
Für Standbauten wie sichtbare Standdecken, sichtbare Rückseiten der Standwände oder für Werbeträger, Logos etc., die höher als die eigenen Standbegrenzungswände sind, etc. gelten besondere Bestimmungen wie in den Technische Richtlinien, 4. Standbaubestimmungen, angegeben.
Zweigeschossige Bauweise ist in den Hallen erlaubt, die dies von der Höhe her zulassen.
Folgende Stände sind genehmigungspflichtig:
- alle Stände, die eine Grundfläche von mehr als 100 m² haben
- alle Stände, mit einer Bauhöhe von mehr als 4,00 m
- alle Stände, die Sonderkonstruktionen enthalten
Darüber hinaus sind alle anderen Standbauten, mobile Stände, Bauten im Freigelände, Fliegende Bauten, 2-geschossige Stände und Sonderbauten genehmigungs- und abnahmepflichtig.
In den Technischen Richtlinien finden Sie die Bestimmungen für diese Stände.
Das Factsheet Standbaugenehmigung sowie die Factsheets zu Exponaten finden Sie unter den Technischen Richtlinien. Hinweise auf die anfallenden Kosten für die Bereiche Statik und Brandschutz werden zu gegebener Zeit ergänzt.
Den Standplan zur Genehmigung sowie alle dazugehörigen Unterlagen können Sie im ACHEMA Ausstellerportal hochladen.
Der Hauptaussteller und evtl. eingerichtete Unteraccounts erhalten den Standplan nach der Zuteilung über das ACHEMA Ausstellerportal.
Den Standplan zur Genehmigung sowie alle dazugehörigen Unterlagen können Sie oder Ihr Standbauer/Ihre Agentur (mittels Unteraccount) im ACHEMA Ausstellerportal hochladen.
Das Factsheet Standbaugenehmigung sowie die Factsheets zu Exponaten finden Sie unter den Technischen Richtlinien. Hinweise auf die anfallenden Kosten für die Bereiche Statik und Brandschutz werden zu gegebener Zeit ergänzt.
Dort finden Sie auch das Merkblatt "Vorgaben für Aussteller anlässlich der Covid-19-Pandemie" in der jeweils gültigen Fassung (Änderungen möglich).
Die Hallenstützen entnehmen Sie Ihrem Standplan (s. Legende des jeweiligen Plans). Sie sind bis zu einer Höhe von 3,00 m mit einer weiß beschichteten Spanplatte verkleidet (Ausnahmen: Halle 4.0 - Höhe der Verkleidung 7.00 m, Hallen 3, 11.0 und 12 haben keine Verkleidung). Die Verkleidungen dürfen weder belastet noch beschädigt werden. Die genauen Maße entnehmen Sie bitte der Standskizze - sie beziehen sich auf die Stützenverkleidung.
Die hallenspezifischen Details finden Sie in den „Technischen Daten Hallen“.
In den meisten Hallen sind Abhängungen möglich (Ausnahmen: Galleria und in den Foyers). Alle Abhängungen sind genehmigungspflichtig. Die Durchführung ist ausschließlich über die Vertragsfirmen der Messe Frankfurt möglich und wird bei der DECHEMA bestellt. Die Details finden Sie in den Technischen Richtlinien, 4.7.5 sowie im Factsheet „Abhängungen von der Hallendecke".
Standwände werden nicht gestellt. Ab Sommer 2021 bieten wir Systemstände über das ACHEMA Austellerportal an. Unsere Vertragspartner für Standbau beraten Sie auch gerne zu individuellen Lösungen. Selbstverständlich können Sie den Standbau auch in eigener Regie durchführen.
Ab Sommer 2021 bieten wir Systemstände über das ACHEMA Ausstellerportal an. Unsere Vertragspartner für Standbau beraten Sie auch gerne zur individuellen Lösungen. Selbstverständlich können Sie den Standbau auch gerne in eigener Regie durchführen.
Eine bemaßte Zeichnung der Standnummernschilder der ACHEMA finden Sie in den Technischen Richtlinien, 2.4.
Die Technischen Richtlinien dienen dem Ziel, einen reibungslosen Veranstaltungsablauf sicherzustellen und gleichzeitig allen Ausstellern die Möglichkeit zu geben, ihre Exponate möglichst optimal zu präsentieren und somit ihre Besucher und Interessenten in geeigneter Weise anzusprechen.
Beachten Sie bitte auch unsere Factsheets und Formulare zu Standbaugenehmigung und Aufstellen von Exponaten unter den Technischen Richtlinien.
Ab Sommer 2021 ist das ACHEMA Ausstellerportal für Ihre Bestellungen von Dienstleistungen freigeschaltet.
Der Aussteller kann für eine Standbaufirma/Agentur im ACHEMA Ausstellerportal unter 'Ihr Profil' ein Unteraccount einrichten. Die berechtigte Firma erhält eine E-Mail mit der Online-Benutzererkennung und der URL zum Aufruf des Ausstellerportals.
Unteraccounts haben keinen Zugang zum Bereich "Standmieten und Pauschalen". Leistungen können auf Rechnung des Ausstellers oder auf Rechnung der im Unteraccount genannten Firma bestellt werden.
Mitaussteller können keine technischen Dienstleistungen bestellen. Technische Dienstleistungen können nur über den Aussteller bestellt werden. Ausnahme: Der Aussteller richtet im ACHEMA Ausstellerportal ein Unteraccount für den Mitaussteller ein.
Elektro-, Wasser- und Druckluftanschlüsse finden Sie auf Ihrem Standplan. Den Standplan können Sie nach der Zuteilung über das ACHEMA Ausstellerportal abrufen. Die Anschlüsse können ab Sommer 2021 über das Ausstellerportal bestellt werden. Dort finden Sie auch die Möglichkeit Ihren Installationsplan hochzuladen.
Im ACHEMA Ausstellerportal finden Sie "Mein Konto", in dem Sie Ihren augenblicklichen Bestellstatus und auch die Bestelllungen der ACHEMA 2018 einsehen können. Für die ACHEMA 2018 sehen Sie keine Bestellungen bei externen Dienstleistern. Unteraccounts haben keinen Zugang zum Bereich "Standmieten und Pauschalen".
Informationen werden zu einem späteren Zeitpunkt zur Verfügung gestellt.
Jeder Aussteller erhält Zugang zu beliebig vielen Tages-Gastkarten, wofür eine nach Standgröße gestaffelte Pauschale obligatorisch berechnet wird. Details zur Berechnung der Besucherpauschale finden Sie unter Ziffer C.8 "Besucherwerbung" der Allgemeinen Teilnahmebedingungen.
Theodor-Heuss-Allee 25
60486 Frankfurt am Main
Tel.: +49 69 7564-100
– Tickets für die ACHEMA Pulse werden ab Anfang März 2021 erhältlich sein. –
Als Besucher können Sie Ihr Ticket online über Ihren persönlichen myACHEMA-Account erwerben und Gutscheine einlösen.
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Als Aussteller erhalten und personalisieren Sie Ihre Ausstellerausweise im Ausstellerportal.