Hier finden Sie häufig gestellte Fragen und Antworten zur Teilnahme an unseren Veranstaltungen. Wenn Ihre Frage hier nicht beantwortet wird, kontaktieren Sie uns bitte. Wir helfen Ihnen gerne weiter!
ACHEMA 2024
10. - 14. Juni 2024
ACHEMA 2027
14. - 18. Juni 2027
Aussteller können sich hier online registrieren. Alternativ können dort auch die Anmeldeformulare als pdf heruntergeladen werden.
Es gibt keinen Anmeldeschluss, Flächen werden vermietet solange verfügbar.
Ja, 12 m²
Nach Zahlungseingang des 1. Teilbetrages werden sukzessive Angebote an Aussteller verschickt, abhängig von Anmeldedatum und Anzahl der Teilnahmen sowie ausstellungstechnischen Kriterien.
Nach der Standzuteilung und Zahlung des 1. Teilbetrages.
Jeder Aussteller erhält ein Angebot mit einem Standvorschlag. Ein Standwunsch kann direkt bei der Anmeldung angegeben werden.
Ja, bis zum 31.01.2023.
Bei einem Rücktritt zwischen dem 01.02.2023 und dem 31.08.2023 wird der 1. Teilbetrag der vereinbarten Entgelte als Schadensersatz erhoben. Bei einem Rücktritt zwischen dem 01.09.2023 und dem 10.03.2024 werden 50% der vereinbarten Entgelte als Schadensersatz erhoben. Bei einem Rücktritt ab dem 11.03.2024 werden 100% der vereinbarten Entgelte als Schadensersatz erhoben.
Bei Rücktritt von angemeldeten Mitausstellern, nach Versand der Rechnung über die Teilnahmegebühr für Mitaussteller, verfällt diese.
1. TB = 92,- Euro pro angemeldete m², direkt nach der Anmeldung
2. TB = 65 % des Restbetrags des kompletten Ausstellerbeitrags, frühestens zum 15.09.2023
3. TB = 35 % des Restbetrags des kompletten Ausstellerbeitrags, frühestens zum 15.02.2024
Ja. MasterCard, VISA, AMEX und Diners werden akzeptiert.
Mitaussteller können hier angemeldet werden.
1.060,- Euro zzgl. Besucherpauschale 90,- Euro und Medienpauschale 320,- Euro. Bei einem Rücktritt verfällt die Mitausstellergebühr.
Zwei Ausstellerkarten.
Ja. Tochterfirmen müssen als Mitaussteller angemeldet werden. Sie erscheinen so mit ihrem Firmennamen, ihren Kontaktdaten und ihren Produkten auch in den offiziellen ACHEMA-Publikationen.
Ja. Als Mitaussteller können Sie alle Eintragungen in den ACHEMA-Publikationen zu gleichen Konditionen vornehmen wie ein Hauptaussteller.
Die thematische Hallenbelegung folgt der Stuktur der Ausstellungsgruppen der ACHEMA 2024. Zu Ihrer Orientierung finden Sie hier den den Hallenplan mit den Ausstellungsgruppen.
Bürger aus visumpflichtigen Ländern, die nach Deutschland einreisen, um die ACHEMA zu besuchen oder auf der ACHEMA auszustellen, benötigen ein Geschäftsreisevisum.
Anfahrt über die A5, am Westkreuz Frankfurt auf die A648 Richtung Frankfurt Messe. Es besteht eine unmittelbare Zufahrt von der Autobahnabfahrt Frankfurt West (Zufahrt ohne Umweltplakette möglich) zum Messeparkhaus auf dem Rebstockgelände.
Anfahrt von der Innenstadt über die Theodor-Heuss-Allee zum Katharinen-Kreisel (nur mit grüner Umweltplakette).
Vom Rebstockgelände fährt etwa alle 5 – 10 Minuten ein kostenfreier Pendelbus zum Messegelände (voraussichtlich zu den Eingängen Galleria, Portalhaus Halle 11 und Halle 3).
Vom Hauptbahnhof Frankfurt zum Ausstellungsgelände mit der S-Bahn (Abfahrt von Frankfurt Hbf, tief, Gleis 104, bis Haltestelle "Messe Frankfurt"):
Vom Hauptbahnhof Frankfurt zum Ausstellungsgelände mit der Straßenbahn (Abfahrt vor dem Hauptausgang des Bahnhofs, bis Haltestelle "Festhalle/Messe"):
Fußweg vom Hauptbahnhof zum Ausstellungsgelände ca. 15 Minuten.
Informationen zu Bahnverbindungen
Informationen zum öffentlichen Nahverkehr
Vom Frankfurter Flughafen erreichen Sie mit den S-Bahn Linien S8 und S9 den Hauptbahnhof in ca. 10 Minuten.
Vom Hauptbahnhof Frankfurt zum Ausstellungsgelände mit der S-Bahn (Abfahrt von Frankfurt Hbf, tief, Gleis 104, bis Haltestelle "Messe Frankfurt"):
Vom Hauptbahnhof Frankfurt zum Ausstellungsgelände mit der Straßenbahn (Abfahrt vor dem Hauptausgang des Bahnhofs, bis Haltestelle "Festhalle/Messe"):
Bitte bestellen Sie Ihre Parkplätze im Ausstellerportal der ACHEMA 2024.
Ja, Ausstellerparkplätze sind kostenpflichtig. Die genauen Preise sehen Sie zu gegebener Zeit im Ausstellerportal der ACHEMA 2024.
Wählen Sie bitte zwischen Parkplätzen auf dem Messegelände und Parkplätzen im Messeparkhaus auf dem Rebstockgelände. Auf dem Messegelände wird in jedem Fall eine standnahe Zuteilung der Parkplätze angestrebt.
Vom Rebstockgelände fährt etwa alle 5 – 10 Minuten ein kostenfreier Pendelbus zum Messegelände (voraussichtlich zu den Eingängen Galleria, Portalhaus Halle 11 und Halle 3).
Bestellen Sie so viele Parkplätze wie nötig. Bei Parkplatzbestellungen soll jeder Aussteller zumindest einen Parkplatz im Messegelände erhalten. Daher kann es vorkommen, dass Ihnen auch Parkplätze im Messeparkhaus auf dem Rebstockgelände zugewiesen werden.
Nein, Parkscheine gelten nur für die Laufzeit der ACHEMA 2024, d.h. vom 10.06. – 14.06.2024.
Ja, Mitaussteller können Parkplätze im Messeparkhaus auf dem Rebstockgelände bestellen. Von dort fährt etwa alle 5 – 10 Minuten ein kostenfreier Pendelbus zum Messegelände (voraussichtlich zu den Eingängen Galleria, Portalhaus Halle 11 und Halle 3).
Der Versand der Parkscheine erfolgt ca. 4 – 6 Wochen vor der ACHEMA 2024 per E-Mail zusammen mit der Rechnung. Für jeden Parkschein gibt es einen Link zum Download. Der Firmenname steht auf dem Parkschein. Der Parkschein enthält ein QR-Code der bei der Einfahrt gescannt wird.
Für die ersten 10m² zwei Karten, für alle weiteren angefangenen 10m² je eine Karte.
Beispiel: 31m² = fünf Karten
Zwei Ausstellerkarten.
Bitte besuchen Sie die Website der Messe Frankfurt zu barrierefreien Begegnungen.
Detaillierte Informationen folgen 6 Wochen vor der ACHEMA 2024.
Bitte wenden Sie sich mit Reservierungsanfragen direkt an die
Tourismus+Congress GmbH, Frankfurt am Main, Kaiserstraße 56, 60329 Frankfurt am Main, Telefon: +49 69 24 74 55 - 400, E-Mail: info[at]infofrankfurt.de, Internet: http://www.frankfurt-tourismus.de
Neuentwicklungen erscheinen auf ACHEMA online im Kontext der Produktpräsentationen in Text und Bild. Der Besucher kann über die zentrale Suchfunktion der Website gezielt nach Neuheiten innerhalb des umfassenden Informationsangebots recherchieren, Journalisten erhalten so einen schnellen Überblick für ihre Berichterstattung in der Tages- und Fachpresse. Beiträge zu Neuentwicklungen können Sie als Aussteller bequem über das Ausstellerportal einreichen und auf Wunsch auch zeitgestaffelt veröffentlichen.
Es können Banner in unterschiedlicher Größe und Platzierung geschaltet werden. Eingetragene Marken (Produktmarken) werden ergänzend zu Ihren Firmeninformationen veröffentlicht. Auf der ACHEMA präsentierte Neuheiten können als Neuentwicklungen innerhalb der bebilderten Produktvorstellungen publiziert werden und somit auf das Standangebot aufmerksam machen.
Informationen zu attraktiven Werbemöglichkeiten, von der Wandvitrine, Diapostern, Leuchtsäulen, ePostern bis hin zu Megapostern finden Sie im ACHEMA Ausstellerportal.
Programme und Plakate zur ACHEMA 2024 können, solange verfügbar, kostenfrei angefordert werden. Weitere Werbematerialien können über das ACHEMA Ausstellerportal bestellt werden.
Eine Übersicht über die Presseangebote für Aussteller sowie nähere Informationen zu Ihren Ansprechpartnern werden zu gegebener Zeit auf unseren Presseseiten bekanntgeben.
Das Logo steht unter Downloads als jpg-Datei kostenfrei zur Verfügung.
Für die Medienpauschale erhält jeder Aussteller einen aussagefähigen Eintrag in die ACHEMA Publikationen (Medienpaket). Das Medienpaket umfasst:
Die Medienpauschale in Höhe von € 495,- wird jedem Aussteller automatisch berechnet. Für Mitaussteller beträgt die Medienpauschale € 320,-.
Der Katalog ACHEMA 2024, die ACHEMA online Website und die ACHEMA App sind die zentralen und offiziellen Medien der ACHEMA 2024. Darüber hinaus werden Informationen über Ihr Unternehmen an den Auskunftsterminals auf dem Ausstellungsgelände für jeden Besucher verfügbar sein. Damit sind eine größtmögliche Verbreitung Ihrer Informationen und die gezielte Kontaktaufnahme interessierter Fachbesucher sichergestellt.
Ja, jedem Aussteller wird für die Veröffentlichung eines aussagefähigen Eintrags in den Katalog ACHEMA 2024, in der App und auf dieser Website eine Medienpauschale in Höhe von € 495,- berechnet. Für Mitaussteller beträgt die Medienpauschale € 320,-.
Neuentwicklungen erscheinen auf ACHEMA online im Kontext der Produktpräsentationen in Text und Bild. Der Besucher kann über die zentrale Suchfunktion der Website gezielt nach Neuheiten innerhalb des umfassenden Informationsangebots recherchieren, Journalisten erhalten so einen schnellen Überblick für ihre Berichterstattung in der Tages- und Fachpresse. Beiträge zu Neuentwicklungen können Sie als Aussteller bequem über das Ausstellerportal einreichen und auf Wunsch auch zeitgestaffelt veröffentlichen.
Es können Banner in unterschiedlicher Größe und Platzierung geschaltet werden. Eingetragene Marken (Produktmarken) werden ergänzend zu Ihren Firmeninformationen veröffentlicht. Auf der ACHEMA präsentierte Neuheiten können als Neuentwicklungen innerhalb der bebilderten Produktvorstellungen publiziert werden und somit auf das Standangebot aufmerksam machen.
Ja. Als Mitaussteller können Sie alle Eintragungen in den ACHEMA-Publikationen zu gleichen Konditionen vornehmen wie ein Hauptaussteller.
Aktuell sind werbliche E-Mails im Umlauf, in denen die Ansprache von Entscheidern und Fachleuten unterschiedlichster Branchen angeboten wird. In den uns zur Kenntnis gegebenen Fällen handelt es sich dabei um zumindest fragwürdige Angebote Dritter, die mit erfolgversprechenden Mailingaktionen an personalisierte Adressen locken.
Wir weisen in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die DECHEMA Ausstellungs-GmbH weder in Verbindung zu Anbietern kostenpflichtiger E-Mailings oder Adresslisten steht noch Versandaktionen im Namen von Ausstellern in Auftrag gibt.
Aus gegebenem Anlass weisen wir darauf hin, dass Herausgeber des ACHEMA-Katalogs und des ACHEMA online Ausstellerverzeichnisses ausschließlich die DECHEMA Ausstellungs-GmbH ist. Die DECHEMA kooperiert zusätzlich mit mehreren Verlagen, um eine umfangreiche und qualitativ hochwertige Berichterstattung vor, während und nach der ACHEMA zu gewährleisten.
Etwaige andere Kataloge, Expo Guides, Ausstellerverzeichnisse, Fair Guides o.ä. sind von der DECHEMA Ausstellungs-GmbH weder autorisiert, noch wird eine Verteilung auf dem Ausstellungsgelände erfolgen. Infoblatt des AUMA mit Hinweisen zu unseriösen Ausstellerverzeichnissen: www.auma.de
In Anlehnung an die Standfläche wird ein freiwilliger Forschungsbeitrag von € 6,50/m² erbeten, der nach der ACHEMA 2024 ohne jeden Abzug an eine gemeinnützige Organisation oder Stiftung abgeführt wird, welche die Förderung von Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftlern in Arbeitsgebieten, die dem Ausstellerprofil der ACHEMA zuzurechnen sind, betreibt. Über den tatsächlich gespendeten Betrag erhält der Aussteller eine Spendenbescheinigung. Welche gemeinnützige Organisation von der DECHEMA hierfür ausgewählt wurde, wird den Ausstellern Ende 2023 mitgeteilt.
Die Technischen Richtlinien dienen dem Ziel, einen reibungslosen Veranstaltungsablauf sicherzustellen und gleichzeitig allen Ausstellern die Möglichkeit zu geben, ihre Exponate möglichst optimal zu präsentieren und somit ihre Besucher und Interessenten in geeigneter Weise anzusprechen.
Beachten Sie bitte auch unsere Factsheets und Formulare zu Standbaugenehmigung und Aufstellen von Exponaten unter den Technischen Richtlinien.
Jeder Aussteller erhält Zugang zu beliebig vielen Tages-Gastkarten, wofür eine nach Standgröße gestaffelte Pauschale obligatorisch berechnet wird. Details zur Berechnung der Besucherpauschale finden Sie unter Ziffer 13. "Besucherwerbung" der Allgemeinen Teilnahmebedingungen.
Theodor-Heuss-Allee 25
60486 Frankfurt am Main
Tel.: +49 69 7564-100