Veranstaltungstermine der ACHEMA

Wann findet die ACHEMA statt?

ACHEMA 2024
10. - 14. Juni 2024

ACHEMA 2027
14. - 18. Juni 2027

Anmeldung

Wie kann ich mich anmelden?

Aussteller können sich hier online registrieren. Alternativ können dort auch die Anmeldeformulare als pdf heruntergeladen werden.

 

Bis wann kann ich mich anmelden?

Es gibt keinen Anmeldeschluss, Flächen werden vermietet solange verfügbar.

 

Gibt es eine Mindeststandgröße?

Ja, 12 m²

 

Was beinhaltet der Ausstellerbeitrag?

  • Überlassung der angemieteten Fläche zu Ausstellungszwecken
  • Gedrucktes Programm und Plakat (DIN A2) in angemessenem Umfang
  • Elektronisches Veranstaltungslogo mit Angabe von Halle und Stand zum Download im ACHEMA Ausstellerportal
  • Social Media Kit zur vereinfachten Bewerbung der Veranstaltungsteilnahme
  • 1 Exemplar des Kataloges ACHEMA 2024
  • Ausstellerausweise anteilig nach Standgröße, Auf- und Abbaukarten
  • Standnummernschild

Wann erhalte ich das Standangebot?

Nach Zahlungseingang des 1. Teilbetrages werden sukzessive Angebote an Aussteller verschickt, abhängig von Anmeldedatum und Anzahl der Teilnahmen sowie ausstellungstechnischen Kriterien.

 

Wann erhalte ich die Standbestätigung?

Nach der Standzuteilung und Zahlung des 1. Teilbetrages.

 

Kann man sich einen Stand aussuchen?

Jeder Aussteller erhält ein Angebot mit einem Standvorschlag. Ein Standwunsch kann direkt bei der Anmeldung angegeben werden.

 

Kann ich kostenfrei zurücktreten?

Ja, bis zum 31.01.2023.

Bei einem Rücktritt zwischen dem 01.02.2023 und dem 31.08.2023 wird der 1. Teilbetrag der vereinbarten Entgelte als Schadensersatz erhoben. Bei einem Rücktritt zwischen dem 01.09.2023 und dem 10.03.2024 werden 50% der vereinbarten Entgelte als Schadensersatz erhoben. Bei einem Rücktritt ab dem 11.03.2024 werden 100% der vereinbarten Entgelte als Schadensersatz erhoben.

Bei Rücktritt von angemeldeten Mitausstellern, nach Versand der Rechnung über die Teilnahmegebühr für Mitaussteller, verfällt diese.

Wie werden die Teilbeträge (TB) errechnet bzw. wann?

1. TB = 92,- Euro pro angemeldete m², direkt nach der Anmeldung
2. TB = 65 % des Restbetrags des kompletten Ausstellerbeitrags, frühestens zum 15.09.2023
3. TB = 35 % des Restbetrags des kompletten Ausstellerbeitrags, frühestens zum 15.02.2024

 

Kann mit Kreditkarte bezahlt werden?

Ja. MasterCard, VISA, AMEX und Diners werden akzeptiert.

 

Mitaussteller

Wie kann ich einen Mitaussteller anmelden?

Mitaussteller können hier angemeldet werden.

 

Wie hoch ist die Mitausstellergebühr?

1.060,- Euro zzgl. Besucherpauschale 90,- Euro und Medienpauschale 320,- Euro. Bei einem Rücktritt verfällt die Mitausstellergebühr.

 

Wie viele Ausstellerkarten erhält ein Mitaussteller kostenfrei?

Zwei Ausstellerkarten.

 

Wir wollen mit unseren Tochterfirmen ausstellen. Müssen diese als Mitaussteller angemeldet werden?

Ja. Tochterfirmen müssen als Mitaussteller angemeldet werden. Sie erscheinen so mit ihrem Firmennamen, ihren Kontaktdaten und ihren Produkten auch in den offiziellen ACHEMA-Publikationen.

 

Kann ich als Mitaussteller Eintragungen vornehmen?

Ja. Als Mitaussteller können Sie alle Eintragungen in den ACHEMA-Publikationen zu gleichen Konditionen vornehmen wie ein Hauptaussteller.

 

Ausstellungshallen

Wie orientiere ich mich am besten auf dem Messegelände? Gibt es eine thematische Aufteilung?

Die thematische Hallenbelegung folgt der Stuktur der Ausstellungsgruppen der ACHEMA 2024. Zu Ihrer Orientierung finden Sie hier den den Hallenplan mit den Ausstellungsgruppen.

Einreisebestimmungen

Brauchen ACHEMA Teilnehmer ein Visum?

Bürger aus visumpflichtigen Ländern, die nach Deutschland einreisen, um die ACHEMA zu besuchen oder auf der ACHEMA auszustellen, benötigen ein Geschäftsreisevisum. Wir können Sie dabei unterstützen und Ihnen ein personalisiertes Visa-Einladungsschreiben ausstellen.

Visa-Einladungsschreiben anfragen

Anreise

Wie erreiche ich das Messegelände?

Mit dem Auto:

Anfahrt über die A5, am Westkreuz Frankfurt auf die A648 Richtung Frankfurt Messe. Es besteht eine unmittelbare Zufahrt von der Autobahnabfahrt Frankfurt West (Zufahrt ohne Umweltplakette möglich) zum Messeparkhaus auf dem Rebstockgelände.
Anfahrt von der Innenstadt über die Theodor-Heuss-Allee zum Katharinen-Kreisel (nur mit grüner Umweltplakette).
Vom Rebstockgelände fährt etwa alle 5 – 10 Minuten ein kostenfreier Pendelbus zum Messegelände (voraussichtlich zu den Eingängen Galleria, Portalhaus Halle 11 und Halle 3).

 

Mit der Bahn:

Vom Hauptbahnhof Frankfurt zum Ausstellungsgelände mit der S-Bahn (Abfahrt von Frankfurt Hbf, tief, Gleis 104, bis Haltestelle "Messe Frankfurt"):

  • S3 Richtung Bad Soden
  • S4 Richtung Kronberg
  • S5 Richtung Friedrichsdorf
  • S6 Richtung Friedberg

Vom Hauptbahnhof Frankfurt zum Ausstellungsgelände mit der Straßenbahn (Abfahrt vor dem Hauptausgang des Bahnhofs, bis Haltestelle "Festhalle/Messe"):

  • Straßenbahn Linie 16 Richtung Ginnheim
  • Straßenbahn Linie 17 Richtung Rebstockbad

Fußweg vom Hauptbahnhof zum Ausstellungsgelände ca. 15 Minuten.

Informationen zu Bahnverbindungen
Informationen zum öffentlichen Nahverkehr

 

Mit dem Flugzeug:

Vom Frankfurter Flughafen erreichen Sie mit den S-Bahn Linien S8 und S9 den Hauptbahnhof in ca. 10 Minuten.

Vom Hauptbahnhof Frankfurt zum Ausstellungsgelände mit der S-Bahn (Abfahrt von Frankfurt Hbf, tief, Gleis 104, bis Haltestelle "Messe Frankfurt"):

  • S3 Richtung Bad Soden
  • S4 Richtung Kronberg
  • S5 Richtung Friedrichsdorf
  • S6 Richtung Friedberg

Vom Hauptbahnhof Frankfurt zum Ausstellungsgelände mit der Straßenbahn (Abfahrt vor dem Hauptausgang des Bahnhofs, bis Haltestelle "Festhalle/Messe"):

  • Straßenbahn Linie 16 Richtung Ginnheim
  • Straßenbahn Linie 17 Richtung Rebstockbad

Veranstaltungsticket der Deutschen Bahn

Mit dem Veranstaltungsticket der Deutschen Bahn reisen Sie in den Fernverkehrszügen mit 100 % Ökostrom und verringern damit nachhaltig den CO2-Ausstoß Ihrer Reise zur ACHEMA 2024.
Hier finden Sie Informationen über die Einzelheiten des DB Veranstaltungstickets.

Parken

Wo und wie kann ich Parkplätze für die ACHEMA 2024 bestellen?

Bitte bestellen Sie Ihre Parkplätze im ACHEMA Ausstellerportal .

Sind Parkplätze für Aussteller kostenpflichtig?

Ja, Ausstellerparkplätze sind kostenpflichtig. Die genauen Preise sehen Sie im ACHEMA Ausstellerportal.

Kann ich bei meiner Bestellung einen bestimmten Parkplatz oder ein bestimmtes Parkhaus auswählen?

Wählen Sie bitte zwischen Parkplätzen auf dem Messegelände und Parkplätzen im Messeparkhaus auf dem Rebstockgelände. Auf dem Messegelände wird in jedem Fall eine standnahe Zuteilung der Parkplätze angestrebt.

Wie komme ich vom Messeparkhaus auf dem Rebstockgelände zum Messegelände?

Vom Rebstockgelände fährt etwa alle 5 – 10 Minuten ein kostenfreier Pendelbus zum Messegelände (voraussichtlich zu den Eingängen Galleria, Portalhaus Halle 11 und Halle 3).

Wie viele Parkplätze kann ich bestellen?

Bestellen Sie so viele Parkplätze wie nötig. Bei Parkplatzbestellungen soll jeder Aussteller zumindest einen Parkplatz im Messegelände erhalten. Daher kann es vorkommen, dass Ihnen auch Parkplätze im Messeparkhaus auf dem Rebstockgelände zugewiesen werden.

Gelten Parkscheine auch für die Auf- und Abbauzeit?

Nein, Parkscheine gelten nur für die Laufzeit der ACHEMA 2024, d.h. vom 10.06. – 14.06.2024.

Können Mitaussteller auch Parkplätze bestellen?

Ja, Mitaussteller können Parkplätze im Messeparkhaus auf dem Rebstockgelände bestellen. Von dort fährt etwa alle 5 – 10 Minuten ein kostenfreier Pendelbus zum Messegelände (voraussichtlich zu den Eingängen Galleria, Portalhaus Halle 11 und Halle 3).

Wann und wie erfolgt der Versand der Parkscheine?

Der Versand der Parkscheine erfolgt ca. 4 – 6 Wochen vor der ACHEMA 2024 per E-Mail zusammen mit der Rechnung. Für jeden Parkschein gibt es einen Link zum Download. Der Firmenname steht auf dem Parkschein. Der Parkschein enthält ein QR-Code der bei der Einfahrt gescannt wird.

Ausstellerkarten

Wie erhalte ich meine Ausstellerkarten?

Personalisieren Sie Ihre Ausstellerkarten bequem im ACHEMA Ausstellerportal und drucken Sie diese dann aus. Ausstellerausweise berechtigen zum Betreten des Messegeländes während der Auf- und Abbauzeiten sowie der Zeit der Veranstaltung. Sie sind personalisiert und nicht übertragbar.

 

Wie viele Ausstellerkarten erhält jeder Aussteller kostenfrei?

Für die ersten 10m² zwei Karten, für alle weiteren angefangenen 10m² je eine Karte.
Beispiel: 31m² = fünf Karten

 

Wie viele Ausstellerkarten erhält ein Mitaussteller kostenfrei?

Zwei Ausstellerkarten.

 

Ist in der Ausstellerkarte der ÖPNV (Öffentlicher Personennahverkehr) enthalten?

Personalisierte Ausstellerausweise können in der Zeit vom 10.06. – 14.06.2024 für die kostenlose Fahrt zur Messe und zurück mit den öffentlichen Verkehrsmitteln des Rhein-Main-Verkehrsverbundes (RMV) innerhalb des gesamten Tarifgebietes (Informationen unter www.rmv.de) genutzt werden.

Die kostenfreie Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel innerhalb des RMV ist nur für die Person möglich, auf deren Name der Ausstellerausweis personalisiert wurde und nur in Verbindung mit einem gültigen Lichtbildausweis.

Für die kostenfreie Nutzung des RMV muss der Ausstellerausweis in gedruckter Form vorliegen.

Barrierefrei

Begegnungen ohne Barrieren

Bitte besuchen Sie die Website der Messe Frankfurt zu barrierefreien Begegnungen.

Detaillierte Informationen folgen 6 Wochen vor der ACHEMA 2024.

Hotelreservierung

Wo kann ich ein Hotelzimmer reservieren?

Bitte wenden Sie sich mit Reservierungsanfragen direkt an die
Tourismus+Congress GmbH, Frankfurt am Main, Kaiserstraße 56, 60329 Frankfurt am Main, Telefon: +49 69 24 74 55 - 400, E-Mail: info[at]infofrankfurt.de, Internet: http://www.frankfurt-tourismus.de

Marketing

Welche Möglichkeiten zur Werbung für unser Unternehmen und unsere Marke gibt es in den offiziellen ACHEMA-Publikationen (Katalog, ACHEMA App)?

Katalog ACHEMA 2024

  • Ganzseitige Anzeigen auf Umschlag oder auf Kapitelseiten. Platzierungswünsche werden nach Eingangsdatum der Bestellung berücksichtigt. 
  • Eintragung einer geschützten Marke als Text oder in Form eines Logos einschließlich Erläuterung.

ACHEMA App

  • Logopaket: Ihr Firmenlogo erscheint in der Ausstellerliste, im Ausstellereintrag und im Hallenplan.
  • Zentral platzierter Banner: erscheint z.B. im Haupt-Menü, im Verzeichnis der Aussteller oder auf der Übersichtsseite zu den Veranstaltungen. Der Banner wird auf Ihre Aussteller-Detailseite verlinkt. Die Zahl der Bannerplätze ist begrenzt.
  • Individuell gestaltete Exklusiv-Seite mit direkter Verlinkung auf Ihre Unternehmenspräsentation über das Ausstellermenü der App. Enthält eine Hauptseite und bis zu 3 Unterseiten mit Inhalten in Text und Bild.
  • Splashscreen: Fullscreen-Anzeige erscheint, wenn der Benutzer der App eines der zentralen Menüs aufruft. Die bildschirmfüllende Werbung kann z.B. eingeblendet werden, wenn das Ausstellerverzeichnis, die Übersicht der Veranstaltungen im Kongressprogramm oder das Produktverzeichnis angefordert wird. Auch ist eine Einblendung von redaktionellen Inhalten möglich.

Alle genannten Werbeoptionen können Sie über das ACHEMA Ausstellerportal bestellen.

Welche Möglichkeiten zur Werbung im Internet bestehen?

Es können Banner in unterschiedlicher Größe und Platzierung geschaltet werden. Eingetragene Marken (Produktmarken) werden ergänzend zu Ihren Firmeninformationen veröffentlicht. Auf der ACHEMA präsentierte Neuheiten können als Neuentwicklungen innerhalb der bebilderten Produktvorstellungen publiziert werden und somit auf das Standangebot aufmerksam machen.

 

Welche Möglichkeiten gibt es, unsere Marke deutlich sichtbar zu platzieren und unser Unternehmen und seine Expertise einem breiten Fachpublikum zugänglich zu machen? Gibt es z.B. Sponsoring-Optionen?

Neben den verschiedenen Möglichkeiten zur Werbung für Ihre Marke und Ihre Produkte auf der ACHEMA Website , innerhalb der mobilen ACHEMA App und im gedruckten ACHEMA-Katalog können Sie Ihr Unternehmen als Innovationspartner der ACHEMA präsentieren. Die ACHEMA Innovationsthemen liefern jeweils einen attraktiven und passenden Rahmen für Ihre Botschaften, und unsere Partnerpakete sorgen für optimale Sichtbarkeit und Reichweite. Mehr zur Innovationspartnerschaft.

Wie kann ich meine Neuheiten präsentieren?

Neuentwicklungen erscheinen auf ACHEMA online im Kontext der Produktpräsentationen in Text und Bild. Der Besucher kann über die zentrale Suchfunktion der Website gezielt nach Neuheiten innerhalb des umfassenden Informationsangebots recherchieren, Journalisten erhalten so einen schnellen Überblick für ihre Berichterstattung in der Tages- und Fachpresse. Beiträge zu Neuentwicklungen können Sie als Aussteller bequem über das ACHEMA Ausstellerportal einreichen (siehe Medienpaket, Produktinformation).

 

Welche Möglichkeiten zur Werbung auf dem Ausstellungsgelände bestehen?

Informationen zu attraktiven Werbemöglichkeiten, von der Wandvitrine, Diapostern, Leuchtsäulen, ePostern bis hin zu Megapostern finden Sie im ACHEMA Ausstellerportal.

 

Welches Werbematerial kann ich für meine direkte Besucherwerbung benutzen?

Programme und Plakate zur ACHEMA 2024 können, solange verfügbar, kostenfrei angefordert werden. Weitere Werbematerialien können über das ACHEMA Ausstellerportal bestellt werden.

 

Wo finde ich eine Übersicht über Möglichkeiten zur Pressearbeit?

Eine Übersicht der offiziell autorisierten Publikationen unserer Medienpartner sowie nähere Informationen zu Ihren Ansprechpartnern finden Sie hier.

 

Kann man das ACHEMA Logo für Drucksachen verwenden?

Das Logo steht unter Downloads als jpg-Datei kostenfrei zur Verfügung.

 

Medienpauschale

Was beinhaltet die Medienpauschale?

Für die Medienpauschale erhält jeder Aussteller einen aussagefähigen Eintrag in die ACHEMA Publikationen (Medienpaket). Das Medienpaket umfasst:

  • Firmenname, Kontaktdaten und Kurzprofil Ihres Unternehmens (je 200 Zeichen Deutsch/Englisch) in Katalog, ACHEMA online und ACHEMA App
  • Ihr Firmenlogo in Katalog und ACHEMA online
  • zwei ausführliche Produkteinträge in ACHEMA online (je 500 Zeichen, Englisch, mit je 1 Produktabbildung)
  • die Schaltung eines Hyperlinks zu Ihrer Firmenhomepage
  • die Eintragung unter bis zu 5 Suchwörtern in ACHEMA online, ACHEMA App sowie im Besucherinformationssystem
  • Ausstellungsgruppe in ACHEMA online und ACHEMA App

Die Medienpauschale in Höhe von € 495,- wird jedem Aussteller automatisch berechnet. Für Mitaussteller beträgt die Medienpauschale € 320,-.

Publikationen

Welche Vorteile bieten mir die Publikationen zur ACHEMA?

Der Katalog ACHEMA 2024, die ACHEMA online Website und die ACHEMA App sind die zentralen und offiziellen Medien der ACHEMA 2024. Darüber hinaus werden Informationen über Ihr Unternehmen an den Auskunftsterminals auf dem Ausstellungsgelände für jeden Besucher verfügbar sein. Damit sind eine größtmögliche Verbreitung Ihrer Informationen und die gezielte Kontaktaufnahme interessierter Fachbesucher sichergestellt.

 

Ist der Eintrag in die ACHEMA Publikationen kostenpflichtig?

Ja, jedem Aussteller wird für die Veröffentlichung eines aussagefähigen Eintrags in den Katalog ACHEMA 2024, in der App und auf ACHEMA online eine Medienpauschale in Höhe von € 495,- berechnet. Für Mitaussteller beträgt die Medienpauschale € 320,-.

 

Wie kann ich meine Neuheiten präsentieren?

Neuentwicklungen erscheinen auf ACHEMA online im Kontext der Produktpräsentationen in Text und Bild. Der Besucher kann über die zentrale Suchfunktion der Website gezielt nach Neuheiten innerhalb des umfassenden Informationsangebots recherchieren, Journalisten erhalten so einen schnellen Überblick für ihre Berichterstattung in der Tages- und Fachpresse. Beiträge zu Neuentwicklungen können Sie als Aussteller bequem über das ACHEMA Ausstellerportal einreichen (siehe Medienpaket, Produktinformation).

 

Welche Möglichkeiten zur Werbung im Internet bestehen?

Es können Banner in unterschiedlicher Größe und Platzierung geschaltet werden. Eingetragene Marken (Produktmarken) werden ergänzend zu Ihren Firmeninformationen veröffentlicht. Auf der ACHEMA präsentierte Neuheiten können als Neuentwicklungen innerhalb der bebilderten Produktvorstellungen publiziert werden und somit auf das Standangebot aufmerksam machen.

 

Kann ich als Mitaussteller Eintragungen vornehmen?

Ja. Als Mitaussteller können Sie alle Eintragungen in den ACHEMA-Publikationen zu gleichen Konditionen vornehmen wie ein Hauptaussteller.

 

Forschungsbeitrag

Was ist der Forschungsbeitrag?

In Anlehnung an die Standfläche wird ein freiwilliger Forschungsbeitrag von € 6,50/m² erbeten, der nach der ACHEMA 2024 ohne jeden Abzug an die Max-Buchner-Forschungsstiftung abgeführt wird, welche die Förderung von Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftlern in Arbeitsgebieten, die dem Ausstellerprofil der ACHEMA zuzurechnen sind, betreibt. Über den tatsächlich gespendeten Betrag erhält der Aussteller eine Spendenbescheinigung.

Auf- und Abbau / Zufahrtsregelungen

Auf- und Abbauzeiten

Es gelten die Informationen aus den Technischen Richtlinien, 1.2 Öffnungszeiten sowie aus den „Verkehrsregelungen“ und dem „Leitfaden Check-In“, die im ACHEMA Ausstellerportal unter Verkehrsmanagement, siehe Shop, Dienstleistungen, zur Verfügung stehen.

Die Verkehrsregelungen finden Sie ebenfalls im Downloadbereich.

Darf ich einen eigenen Gabelstapler oder Elektrogabelhubwagen (Ameise) einsetzen?

Eigene Gabelstapler dürfen aus Sicherheitsgründen nicht eingesetzt werden. Gabelstapler können beim Logistikservice der Messe Frankfurt bestellt werden (Zugang über das ACHEMA Ausstellerportal der ACHEMA, siehe Dienstleistungen, Logistik).

Elektrogabelhubwagen dürfen für Be- und Entladearbeiten aus Sicherheitsgründen nicht eingesetzt werden. Sie dürfen zum ebenerdigen Transport von Waren innerhalb und außerhalb der Messehallen benutzt werden.

Check-In

Während des Auf- und Abbaus (mit Ausnahme des 14.06.2024) müssen alle Fahrzeuge über den Check-In angemeldet werden (auch online möglich). Detaillierte Angaben finden Sie im „Leitfaden Check-In“, der Ihnen im ACHEMA Ausstellerportal unter Verkehrsmanagement, siehe Shop, Dienstleistungen, zur Verfügung steht.

Ist eine Genehmigung für die Sonntagsarbeit während des Auf- und Abbaus erforderlich?

Siehe, ArbZG Arbeitszeitgesetz.

Standbau

Wie hoch darf ich meinen Stand bauen?

Die Mindestbauhöhe beträgt 2,50 m. Die maximale Standbauhöhe ist hallenspezifisch unterschiedlich und kann je nach Halle max. 8,00 m betragen.  Für Stände bis zu 30 m² ist die max. Standbauhöhe 4,00 m. Abhängungen können ggf. höher sein. Die Details finden Sie in den Technischen Datenblättern.

Für Standbauten wie sichtbare Standdecken, sichtbare Rückseiten der Standwände oder für Werbeträger, Logos etc., die höher als die eigenen Standbegrenzungswände sind, etc.  gelten besondere Bestimmungen wie in den Technische Richtlinien, 4. Standbaubestimmungen, angegeben.

Zweigeschossige Bauweise ist in einigen Hallenebenen erlaubt, siehe Technische Datenblätter.

Für welche Stände sind Standbaugenehmigungen nötig?

Folgende Stände sind genehmigungspflichtig:

- alle Stände, die eine Grundfläche von mehr als 100 m² haben

- alle Stände, mit einer Bauhöhe von mehr als 4,00 m

- alle Stände, die Sonderkonstruktionen enthalten

Darüber hinaus sind alle anderen Standbauten, mobile Stände, Bauten im Freigelände, Fliegende Bauten, 2-geschossige Stände und Sonderbauten genehmigungs- und abnahmepflichtig.  

In den Technischen Richtlinien finden Sie die Bestimmungen für diese Stände.

Das Factsheet Standbaugenehmigung sowie die Factsheets zu Exponaten finden Sie im Downloadbereich. Hinweise auf die anfallenden Kosten für die Bereiche Statik und Brandschutz sind aufgeführt.

Den Standplan zur Genehmigung sowie alle dazugehörigen Unterlagen können Sie im ACHEMA Ausstellerportal, siehe Rund um den Stand, hochladen.

Wie bekomme ich meinen Standplan?

Der Hauptaussteller und evtl. eingerichtete Unteraccounts erhalten den Standplan nach der Zuteilung über das ACHEMA Ausstellerportal, siehe MyDocuments.

Wo reiche ich meinen Standplan zur Genehmigung ein?

Den Standplan zur Genehmigung sowie alle dazugehörigen Unterlagen können Sie oder Ihr Standbauer/Ihre Agentur (mittels Unteraccount) im ACHEMA Ausstellerportal, siehe Rund um den Stand, hochladen.

Das Factsheet Standbaugenehmigung sowie die Factsheets zu Exponaten finden Sie im Downloadbereich. Hinweise auf die anfallenden Kosten für die Bereiche Statik und Brandschutz sind aufgeführt. 

Wie sehen die Hallenstützen aus?

Die Hallenstützen entnehmen Sie Ihrem Standplan (s. Legende des jeweiligen Plans). Sie sind bis zu einer Höhe von 3,00 m mit einer weiß beschichteten Spanplatte verkleidet (Ausnahmen: Halle 4.0 - Höhe der Verkleidung 7.00 m, Hallen 3, 5.0, 11.0 und 12 haben keine Verkleidung). Die Verkleidungen dürfen weder belastet noch beschädigt werden. Die genauen Maße entnehmen Sie bitte der Standskizze - sie beziehen sich auf die Stützenverkleidung.

Welche Bodenbelastung und Beleuchtung hat die jeweilige Halle?

Die hallenspezifischen Details finden Sie in den „Technischen Datenblättern“.

 

Sind Abhängungen möglich?

In den meisten Hallen sind Abhängungen möglich (Ausnahmen: Galleria und in den Foyers). Alle Abhängungen sind genehmigungspflichtig. Die Durchführung ist ausschließlich über die Vertragsfirmen der Messe Frankfurt möglich und wird bei der DECHEMA bestellt.  Die Details finden Sie in den Technischen Richtlinien, 4.7.5 Abhängungen; Kettenzüge, Anschlagen von Traversen, Verbindungsmittel sowie im Factsheet „Abhängungen von der Hallendecke".

Kontaktieren Sie bei Ihrer Planung rechtzeitig das Team Abhängungen der Messe Frankfurt: Tel. +49 (0) 69 7575 6899, E-Mail: abhaengungen[at]messefrankfurt.com.

Werden Standwände gestellt?

Standwände werden nicht gestellt. Wir bieten Full-Service Standbau über das ACHEMA Austellerportal an, siehe Shop, Standbaukonfigurator. Unsere Vertragspartner für Standbau beraten Sie auch gerne zu individuellen Lösungen. Selbstverständlich können Sie den Standbau auch in eigener Regie durchführen.

Wie kann ich Standbau bestellen?

Wir bieten Full-Service Standbau über das ACHEMA Ausstellerportal an, siehe Shop, Standbaukonfigurator.

Das Angebot an verschiedenen Standsystemen finden Sie im Ausstellerportal - Shop - Standbaukonfigurator, klicken Sie „Standbaukonfiguration starten“ und Sie werden durch die Anwendung geführt. Anschließend können Sie die Zusatzausstattung wie Grafik, Medientechnik, Möbel und vieles mehr für den Stand wählen.

Sie können verschiedene Standbaukonfigurationen erstellen. Eine Bestellung ist über den Warenkorb aufzugeben und abzuschließen.

Nach erfolgter Bestellung erhalten Sie von unseren Servicepartnern eine Standskizze per E-Mail.

Unsere Vertragspartner für Standbau beraten Sie auch gerne zu individuellen Lösungen. Selbstverständlich können Sie den Standbau auch gerne in eigener Regie durchführen.

Wie sehen die Standnummernschilder der ACHEMA aus?

Eine bemaßte Zeichnung der Standnummernschilder der ACHEMA finden Sie in den Technischen Richtlinien, 2.4. Standnummernschilder.

Technische Richtlinien

Technische Richtlinien

Die Technischen Richtlinien dienen dem Ziel, einen reibungslosen Veranstaltungsablauf sicherzustellen und gleichzeitig allen Ausstellern die Möglichkeit zu geben, ihre Exponate möglichst optimal zu präsentieren und somit ihre Besucher und Interessenten in geeigneter Weise anzusprechen.

Beachten Sie bitte auch unsere Factsheets und Formulare zu Standbaugenehmigung und Aufstellen von Exponaten im Downloadbereich.

Technische Serviceleistungen

Ab wann können technische Dienstleistungen bestellt werden?

Das ACHEMA Ausstellerportal ist für Ihre Bestellungen von Dienstleistungen freigeschaltet.

Den Zugang zum Shop erhalten Sie mit Erhalt der Standbestätigung.

Wie kann der Standbauer Serviceleistungen bestellen?

Der Aussteller kann für eine Standbaufirma/Agentur im ACHEMA Ausstellerportal unter 'Ihr Profil' ein Unteraccount einrichten. Die berechtigte Firma erhält eine E-Mail mit der Online-Benutzererkennung und der URL zum Aufruf des Ausstellerportals.
Unteraccounts haben keinen Zugang zum Bereich "Standmieten und Pauschalen". Leistungen können auf Rechnung des Ausstellers oder auf Rechnung der im Unteraccount genannten Firma bestellt werden.

Kann ein Mitaussteller technische Dienstleistungen bestellen?

Mitaussteller können keine technischen Dienstleistungen bestellen. Technische Dienstleistungen können nur über den Aussteller bestellt werden. Ausnahme: Der Aussteller richtet im ACHEMA Ausstellerportal ein Unteraccount für den Mitaussteller ein.

Wo finde ich Elektro-, Wasser- und Druckluftanschlüsse?

Elektro-, Wasser- und Druckluftanschlüsse finden Sie auf Ihrem Standplan. Den Standplan können Sie nach der Zuteilung über das ACHEMA Ausstellerportal abrufen, siehe MyDocuments. Die Anschlüsse können über das Ausstellerportal bestellt werden, siehe Shop. Einen Installationsplan können Sie direkt während des Bestellvorgangs hochladen.

Wie kann ich einen Installationsplan hochladen?

Einen Installationsplan können Sie direkt während des Bestellvorgangs hochladen.

Um nachträglich einen Installationsplan hochzuladen, gehen Sie bitte in das ACHEMA Ausstellerportal, siehe Shop, Dienstleistungen, klicken auf den Warenkorb und laden über den Button Upload Installationsplan den Plan hoch.

Wie kann ich Grafikdateien hochladen?

Grafikdateien können Sie direkt während des Bestellvorgangs hochladen.
Ein nachträgliches Hochladen ist leider nicht möglich; senden Sie in diesem Fall die Datei einfach direkt per E-Mail oder über einen FTP-Zugang an den Servicepartner.

Wie kann ich sehen, was ich zur letzten ACHEMA bestellt habe und wie mein Bestellstatus für die ACHEMA 2024 ist?

Im ACHEMA Ausstellerportal finden Sie "Mein Konto", in dem Sie Ihren augenblicklichen Bestellstatus und auch die Bestelllungen der ACHEMA 2022 einsehen können.

Für die ACHEMA 2022 sehen Sie keine Bestellungen bei externen Dienstleistern. Unteraccounts haben keinen Zugang zum Bereich "Standmieten und Pauschalen".

Gibt es kostenfreies WLAN auf dem Messegelände?

Ja, zum Abrufen von E-Mails o.ä. geeignet.

 

Besucherpauschale

Was ist die Besucherpauschale?

Jeder Aussteller erhält Zugang zu beliebig vielen Tages-Gastkarten, wofür eine nach Standgröße gestaffelte Pauschale obligatorisch berechnet wird. Details zur Berechnung der Besucherpauschale finden Sie unter Ziffer 13. "Besucherwerbung" der Allgemeinen Teilnahmebedingungen.

 

Gastronomie und Einkaufsmöglichkeiten auf dem Messegelände

Welche Restaurants und Einkaufsmöglichkeiten gibt es?

Zahlreiche weitere Geschäfte befinden sich im Einkaufszentrum Skyline Plaza direkt neben dem Messegelände (gegenüber Ausgang Festhalle Süd).

Services auf dem Messegelände

Wo kann ich was erledigen?

Business Center/MultiMedia-Shop
Torhaus Service-Center, Ebene 3
Tel.: +49 69 7575-1309
Kostenpflichtiges Angebot:
Kopierservice (Schwarz-Weiß- und Farbkopien)
Telefaxservice
Drucken von Visitenkarten
Internet-Terminals mit Möglichkeit zum E-Mail-Versand, Up-/Download und Ausdrucken
Laminieren
Speichern
Verkauf von Disketten, Folien und Kopierpapier

 

Diebstahl
Bitte der Polizei melden:
Halle 4.0 Süd/West, Eingang Operation and Security Center (OSC)
Tel.: +49 69 7575-6555

 

Fundbüro
Messe-Fundbüro
Torhaus Service-Center, Ebene 0
Tel.: +49 69 7575-1448
E-Mail: fundbuero[at]messefrankfurt.com

 

Gebetsräume
Christliches Kirchencenter:
Torhaus Service-Center, Ebene 4
Tel.: +49 69 752476
Raum der Stille/ökumenischer Andachtsraum: ganztägig geöffnet
Muslimischer Gebetsraum:
Halle 10.4

 

Geldautomaten
Für EC- und Kreditkarten:
Eingang Torhaus, S-Bahn-Terminal
Halle 4.1 Foyer

 

Postservice
DHL Trade Fairs & Events GmbH
Torhaus Service-Center, Ebene 3
Tel.: +49 69 7575-5462

 

Wickelmöglichkeiten und Stillraum
Wickel- und Stillraum:
Halle 3.1, Südseite, Raum 10 (gegenüber dem Hallenmeisterbüro)
Wickelräume:
Halle 4.0, 4.1 und 4.2 West und Ost
jeweils in Damen- und Herrentoiletten
Weitere Wickelmöglichkeiten:
Sanitätsstation in Halle 4.0 Süd/West, Eingang Operation and Security Center (OSC)
Torhaus Service-Center, Ebene 3, Damen- und Herrentoilette

Standortpläne Messe Frankurt

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