Teilnahmebedingungen

Als Teilnehmer des ACHEMA-Gründerpreises erkenne ich die folgenden Teilnahmebedingungen an:

Als Teilnehmer:in des ACHEMA-Gründerpreises erkenne ich die folgenden Teilnahmebedingungen an:

  1. Teilnahmeberechtigt sind Teams oder Einzelpersonen, die eine Idee, ein Konzept oder einen Businessplan für eine künftige Unternehmensgründung in den Bereichen Chemie, Verfahrenstechnik oder Biotechnologie in den Wettbewerb einbringen möchten. Auch Unternehmen aus den genannten Sparten, die nach dem 1. Juli 2021 gegründet wurden, können sich am Wettbewerb beteiligen.
  2. Die Produkte und / oder Dienstleistungen des zu gründenden Unternehmens beinhalten eine Marktneuheit, die zu einem deutlichen Wettbewerbsvorteil gegenüber potentiellen Konkurrenten führt. Wettbewerbsvorteil und Innovation sind zu erläutern.
  3. Das Eintreten in den Wettbewerb um den ACHEMA-Gründerpreis ist unter Berücksichtigung der an anderer Stelle kommunizierten Stichtage auf jeder der drei Stufen – Idee, Konzept, Businessplan – möglich. Voraussetzung für die Prämierung ist jedoch ein kompletter Businessplan nach den Vorgaben des Wettbewerbs. Für die Neueinreichung von Businessplänen gilt der 1.12.2023 als Stichtag, Businesspläne von Teilnehmer:innen, die bereits vorherige Wettbewerbsstufen durchlaufen haben, können bis zum 31.12.2023 eingereicht werden.
  4. Es muss mindestens eine natürliche Person als Ideenträger:in oder potentielle:r bzw. aktive:r Gründer:in benannt sein. Wenn mehrere Personen gemeinsam einen Beitrag einreichen, ist aus diesen ein:e Ansprechpartner:in zu benennen, der/die das Team gegenüber dem Wettbewerb vertreten darf.
  5. Der/die Ansprechpartner:in darf ggf. das Preisgeld in Vertretung der übrigen Teammitglieder in Empfang nehmen. Falls das Unternehmen schon gegründet ist, wird das Preisgeld an das Unternehmen ausgezahlt.
  6. Die Teilnahmeformulare sind in deutscher oder englischer Sprache auszufüllen.
  7. Der Zugang zu Beteiligungskapitalgebern wie z.B. Business Angels oder dem High Tech Gründerfonds wird auf Wunsch der Teilnehmer:innen unabhängig vom Erfolg im Wettbewerb um den ACHEMA-Gründerpreis ermöglicht. Es gelten dafür die Voraussetzungen der jeweiligen Organisationen (s. z.B. www.ba-frm.de oder www.high-tech-gruenderfonds.de). In der Regel wird ein vollständiger Businessplan erwartet, dieser muss aber nicht alle Anforderungen des Wettbewerbs erfüllen.
  8. Die Teilnehmer:innen erklären sich bereit, sich und ihre Geschäftsidee auf der ACHEMA 2024 öffentlich vorzustellen (in Form der Präsentation am Stand bzw. in einem Kurzvortrag), sofern sie zu  maximal zehn Finalist:innen des Wettbewerbs gehören.
  9. Die Teilnehmer:innen stimmen der Nutzung ihrer Daten und der Weitergabe der eingereichten Dokumente an Jury und Mentor:innen im Zusammenhang mit der Abwicklung des ACHEMA-Gründerpreises zu. Es gelten die Datenschutzbestimmungen der DECHEMA e.V.. Mentor:innen und Juror:innen unterliegen einer Vertraulichkeitserklärung.
  10. Wir empfehlen Ihnen, Patente und andere Schutzrechte, soweit für Sie relevant, so bald wie möglich - idealer Weise sogar vor Einreichung von Unterlagen beim Wettbewerb- anzumelden. Bitte beachten Sie, dass jegliche nicht-vertrauliche Veröffentlichung einen nachträglichen Schutz erschwert bzw. unmöglich macht.
  11. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
  12. Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen der Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Zum Download:

Teilnahmebedingungen ACHEMA-Gründerpreis als docx
Teilnahmebedingungen ACHEMA-Gründerpreis als pdf

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